Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 62

1849 - Münster : Coppenrath
62 Pflichten. Zu dem Zwecke theilte er die ganze Bürgerschaft, die Patricier sowohl als Plebejer nach abgehaltener Schätzung (eensus) in fünf Vermögensklassen. Die erste Abtheilung, aus- schließlich auch die Klasse genannt, forderte als geringsten Be- sitz 100,000 Asse, oder 2,300 Reichsthaler, die zweite 75,000, die dritte 50,000, die vierte 25,000, und die fünfte 12,500 Asse. Alle Bürger, welche in diese fünf Klassen eingeschrieben waren, führten als solche den Namen Seßhafte (assidui) und> Grundbesitzer Oocupletes). Diejenigen aber, deren Vermö- gen den geringsten Satz von 12,500 Assen nicht erreichte, hießen Proletarier, wenn sie 375 bis 1500 Asse besaßen, so daß sie noch wohl ein Familienleben gründen und dem Staate we- nigstens Kinder geben konnten^); oder nach Köpfen Geschätzte^) (capite censi), wenn ihr Vermögen keine 375 Asse betrug. Aus jeder Klasse bildete er wieder eine Anzahl Centurien und zwar so, daß die erste Klasse, obschon sie gewiß die geringste Kopfan- zahl enthielt, die meisten Centurien zählte, und in dem Ver- hältnisse weiter; je tiefer die Klasse, um so größer die Zahl der Köpfe in den Centurien. Nach dieser Eintheilung ward das Maaß der Besteuerung, die Art der Bewaffnung und das Recht der Abstimmung in den Centurien geordnet. Je höher die Klasse war, welcher jeder Einzelne mit seinem Vermögen angehörte, um so mehr mußte er auch beitragen zur allgemeinen Kriegessteuer; und selbst die Beschaffung der Waffen, der Rüstung und des Unterhaltes während des Felddienstes, wofür jeder Bürger aus eigenen Mitteln zu sorgen hatte, war eine nicht unerhebliche Steuer; denn je höher die Klasse, um so vollständiger und kost- spieliger war auch die vorgeschriebene Bewaffnung. Es waren nämlich alle Bürger dieser Klassen zürn Krieges- dienste verpflichtet und als solche in zwei große Hälften geson- dert, in die der Jüngeren (Pmior68), welche vom 17. bis zum 45. Jahre im Felde dienten und so das eigentliche Heer bildeten, das in Legionen eingetheilt war; — und in die der Älteren (86nioi68) vom 46. bis zum 60. Jahre, welche nicht 3) Proletarios nominavit, ut ex iis, quasi proles, ic! est, quasi pro- genies civitatis exspectari videretur. Cic. de rep. Ii. 22. 4) — quod ii, quo censerentur, nihil praeter se haberent suumque caput. Fest. p. 219.

2. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 132

1849 - Münster : Coppenrath
132 steren entschieden und ihnen den Weg dazu angebahnt. Alle Schwierigkeiten und Gefahren, welche ein Gebirgskrieg insbe- sondere mit sich führt, hatten sie in dem samnitischen Gebirgs- lande kennen und überwinden gelernt. Die eroberten Länder selbst waren nach allen Richtungen hin mit römischen Kolonien bedeckt, die nicht nur als Schutzwachen die Treue der neuen Unterthanen schirmten, sondern auch den Römern eben so viele feste Anhalts- punkte boten auf ihren ferneren Zügen. Zugleich fanden die Römer in der Gründung solcher Kolonien ein wirksames Mittel, sich der wachsenden Menge der besitzlosen Bürger zu entledigen. Die einzelnen Städte, in welchen sie sich als eine stehende Be- satzung ansiedelten, mußten in der Regel ein Drittel ihrer Feld- mark an sie abtreten; und die neuen Kolonisten selbst trugen einen nicht geringen Theil ihres heimathlichen Lebens mit in die Fremde hinüber. Durch die Anlegung von Heerstraßen wurde für die Verbindung dieser Kolonien mit der Hauptstadt gesorgt. Die erste war die appische Straße (via Appia), welche von Rom nach Capua führte und später bis nach Brundusium verlängert wurde. Appius Claudius Cäcus, der um das Jahr 312 vor Chr. Censor war, bauete sie und legte auch zugleich eine große Wasserleitung an3). Während des zweiten und dritten samnitischen Krieges hatte auch der Stand der Jnnenverhältnisse Roms manche Verände- rungen erlitten. Im Jahre 326 erschien in Folge des Frevels, welchen ein patricischer Gläubiger an einem wegen väterlicher Schulden verhafteten Jünglinge verübte, das Gesetz des Consuls Pötelius (lex Poetelia), wodurch die Schuldknechtschaft aufge- hoben wurde. Von nun an sollte der Gläubiger nur auf Habe und Gut seines Schuldners ein Recht haben, nicht aber auf die Person desselben. Mit Recht nennt Livius dieses Gesetz einen neuen Anfang der plebejischen Freiheit^). — Im Jahre 312 war, wie bereits oben bemerkt ist, Appius Claudius Cäcus Cen- sor, der sich darin von seinen Ahnherrn sehr unterschied, daß er dem Senate viel von seinen Rechten vergab, für welche jene so hartnäckig gekämpft hatten. Söhne der Freigelassenen machte er 3) Appia via el aqua ab Appio Claudio appellata est. Festusp. 21. 4) Eo anno plebi Romanae velut aliud initium libertatis factuin est, quod ligari nexi desierunt. Liv. Viii. 28,

3. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 113

1849 - Münster : Coppenrath
113 dachte Raum: er wolle mit Hülfe des Volkes, das er fortwäh- rend für seine Plane bearbeite, die bestehende Verfassung stürzen und sich zum Alleinherrscher aufwerfen. Selbst die Tribunen traten gegen ihn auf. Endlich ward er als Hochverräther an- geklagt, schuldig befunden und vom tarpeischen Felsen gestürzt (384), welchen er so rühmlich vertheidigt hatte. Sein Haus wurde geschleift, und der Beschluß gefaßt, daß künftig Niemand mehr auf dem Capitol wohnen sollte. Seitdem steigerte sich immer mehr wie die Anmaßung der Patricier, so das Elend des Volkes. Dieses versank allmälig in eine dumpfe Gleichgültigkeit. In dieser Zeit des tiefsten Verfalles erhoben sich die Plebejer, Caj. Licinius Stolo und Lue. Sertius Lateranus, voll edler Begeisterung für die Wieder- geburt ihres fast zertretenen Standes und für den endlichen Ab- schluß staatsbürgerlicher Rechtsgleichheit'). Die beiden Freunde gingen seit ihrer ersten Erwählung zu Volkstribunen im Jahre 376 v. Ehr. mit Muth und Besonnenheit an das große Werk und führten es nach zehnjährigem mühevollem Kampfe endlich zum glücklichen Ziele. Sie erließen in dem eben genannten Jahre folgende durchgreifende Gesetzanträge (lege« Liciniae): 1. (de aere alieno) „Was bisher an Zinsen von den Schuld- nern an die Gläubiger abgetragen worden, soll als vom Capital abgetragen betrachtet, und der Rest der Schuld in drei'gleichen Theilen innerhalb dreier Jahre abbezahlt werden." 2. (de modo agrorum) „Das Benutzungsrecht der Staatsländereien (agri publici) soll beiden Ständen anheimfallen, kein Bürger über fünf- hundert Jucharte Gemeindelandes besitzen und mehr als hundert Stück großen, fünfhundert kleinen Viehes auf den Gemeindeweiden halten. Für den Nießbrauch des Fruchtackers zahlt der Inhaber den Zehnten an die Gemeindekasse. Was Einzelne jetzt über fünf- hundert Jucharte besitzen, soll herausgegeben und den ärmern Ple- bejern in Loosen von sieben Jucharten als freies Eigenthum über- tragen werden." 3. „Hinfort sollen nicht mehr Kriegstribunen, son- dern wieder Consuln ernannt werden, und zwar jedes Mal einer aus den Plebejern."— Diese Anträge steigerten die Erbitterung der 1) Nach Livius (Vi. 34.) soll Licinius bloß durch die Eitelkeit sei- ner patricischen Gemahlin in die Schranken zum Kampfe gegen die Herr- schaft der Patricier getrieben worden sein. Wetter, Geschichte der Römer. 8

4. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 207

1849 - Münster : Coppenrath
207 abgetretenen Landes und auf die Errichtung von Gebäuden ver- wandt haben, eine billige Entschädigungssumme aus der Staats- kaffe gezahlt werden. 4. Eine besondere Commission von drei Män- nern soll niedergesetzt und jährlich durch Wahl erneuert werden, welche die Untersuchung, was Staatsland, was Privateigenthum sei, anzustellen und hiernach die Theilung und Abschätzung vor- znnehmen hat-"). Dieser so billige Antrag zu Gunsten des nothleidenden Vol- kes fand bei den reichen Gutsbesitzern den heftigsten Widerspruch. Fast alle großen römischen Familien waren bei dieser Angelegen- heit betheiligt; denn es gab gewiß nur sehr wenige, die nicht bei weitem mehr, als das g-esetzliche Maß von Ländereien besa- ßen; und diese alle würden des größten Theiles ihres Vermö- gens und hiermit auch ihres Einflusses verlustig geworden sein. Sie beriefen sich auf den verjährten Besitz und erhoben sich mit wüthenden Schmähungen gegen den Volksführer, als ob dieser nur selbstsüchtige Plane verfolge und den Umsturz der Verfassung beabsichtige. Während der neunzehn Tage, die sein Gesetzantrag dem Herkommen gemäß öffentlich ausgestellt war, stand die Par- tei der reichen Gutsbesitzer und die der besitzlosen Bürger wie zwei feindliche Heere einander drohend gegenüber. Die erstere, als die bei weitem geringere, konnte nicht erwarten, daß die Abstimmung in der Volksversammlung zu ihrem Vortheile ent- scheiden würde; und es wurde deshalb ein Kunstgriff versucht, der wie schon oft früher, so auch diesmal gelang. Einer der Tribunen, der reiche Octavius, ward für sie gewonnen; und an dem Tage der Volksversammlung, wo Tiberius seinen An- trag zur Abstimmung bringen wollte, trat plötzlich Octavius auf und legte sein Veto ein. Tiberius ward überrascht, als sein bisheriger Freund dieses Gesetzmittel gegen ihn anwandte. Mit rührenden Bitten und Vorstellungen suchte er ihn wieder zu ge- winnen ; allein Octavius blieb hartnäckig bei seinem Voto, und die Versammlung mußte unverrichteter Sache auseinandergehen. Es kränkte den Tiberius tief, seinen Plan so scheitern zu sehen; und seitdem wurden seine Reden in den Volkszusammen- künften und seine Maßregeln leidenschaftlich und aufregend. „Die * Ut iidem triumviri judicarent, qua publicus ager, qua privatus esset. Ibid.

5. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 266

1849 - Münster : Coppenrath
266 steigen, der Andere behaupten, der Dritte gewinnen wollte,"-) bekam, als er bekannt wurde, vom Volke den Spottnamen Triumvirat (Dreimännerbund). Cäsar erlangte nun durch Hülfe des Pompejus und Crassus, was er gesucht hatte, und wurde Consul im Gemeinschaft mit M. Calpurnius Bibulus (59). Um das Volk zu gewinnen und seinen Verbindlichkeiten gegen Pompejus nachzukommen, trat er zunächst mit einem neuen Acker- gesetze auf, nach welchem die in Campanien gelegenen Staats- ländereien an 20,000 ärmere Familienväter, die drei oder mehre Kinder hätten, und vorzugsweise an die Veteranen des Pompe- jus vertheilt werden sollten Das Gesetz war so vorsichtig ab- gefaßt, daß Niemand im Senate gegen dieses selbst etwas Er- hebliches einwenden konnte; allein über die eigentliche Tendenz desselben blieb der Senat keinen Augenblick in Ungewißheit; und Cato trat mit der Erklärung auf: „Wir wollen nicht, Cäsar, daß du auf Kosten des Schatzes dir die Gunst des Volkes er- kaufen sollst." Nun brachte Cäsar die Sache an das Volk. Nach einer öffentlichen Rede, die er zur Empfehlung des Vor- schlages hielt, fragte er, um nicht die Form zu verletzen, zuerst seinen Collegen Bibulus um seine Meinung. Dieser widersetzte sich dem Anträge und hielt eine heftige Gegenrede, wurde aber mit Gewalt aus der Versammlung getrieben. Pompejus erklärte sich dafür und versprach, Schild und Schwert für das Gesetz zu erheben, wenn es sollte angefochten werden. Als in demsel- den Sinne sich auch Crassus aussprach, blieb kein Zweifel mehr über das Dasein einer Verbindung zwischen den Dreiherrn. Das Gesetz wurde von allen Tribus bestätigt; und der einge- schüchterte Bibulus zog sich fast von allen Geschäften zurück, so daß eigentlich Cäsar allein Consul war Dieses haben die Zeit- genossen hinlänglich bezeugt, indem sie jenes Jahr witzig bezeich- neten: „als Julius und Cäsar Consuln waren." Um auch die einflußreichen Ritter, die durch die Mithridatischen Kriege große Verluste erlitten hatten, für sich zu gewinnen, setzte er einen zweiten Antrag an das Volk durch, nach welchem den Pächtern 2) 8ic igitur Caesare dignitatem comparare, Crasso augere, Pom- pejo retinere cupientibus omnibusque pariter potentiae cupidis, de in- vadenda república facile convenit. Florus Iv. 2.

6. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 310

1849 - Münster : Coppenrath
310 reien, Zöllen und Bergwerken, fügte er eine Steuer auf alle Gegenstände bei, welche verkauft wurden; ferner Strafgelder gegen Ehelose und die Abgabe des zwanzigsten Theils von solchen Erbschafen, die auf Leute fielen, welche keine Nocherben waren. Zm Verlauf der Zeit wurden alle öffentlichen Einkünfte ohne Unterschied von dem Fiscus oder der fürstlichen Kammer und Kriegeskasse verschlungen. 7. Besondere Gesetze wurden zur Verbesserung des sitttlichen Zustandes des Volkes erlassen, andere bereits vorhan- dene von Neuem eingeschärft. Namentlich ist hiehin zu rechnen eine Eheverordnung, 'durch welche der damals immer mehr um sich greifenden Gewohnheit, unverehlicht zu bleiben, entgegen- gewirkt werden sollte. Von den Unverehelichten beider Ge- schlechter wurden besondere Steuern gefordert, Ehescheidungen erschwert^). 8. Künste und Wissenschaften endlich fanden an ihm einen warmen Freund und Förderer. Unter ihm blühete das goldene Zeitalter der römischen Literatur und half ihm seinen Namen bei der Mit- und Nachwelt verherrlichen. Durch die Griechen war in Rom der Sinn für das Schöne und für die erheiternden Künste des Lebens angeregt worden, und unter Au- gustus wurde die Stadt der Mittelpunkt der gebildeten Welt. Unter ihm wurden öffentliche Bibliotheken angelegt, und jedes literarische Verdienst freigebig begünstigt. Seine Freunde, be- sonders der kunstliebende Mäcenas, standen ihm bei diesem schönen Streben zur Seite. Wie am Hofe der Ptolemäer, so entstand auch in Rom eine feingebildete Hofpoefie, welche in öf- fentlichen Vorlesungen um die Gunst vornehmer Freunde buhlte §). Eine Reihe von Dichtern, wie Horaz, Virgil, Tibull, Ovid, Properz, die zum Theil persönlich mit dem Kaiser befreundet waren, gab der neuen Monarchie einen dauernden Glanz. tz. 73. Kriege unter Kuguftus. Augustus war seiner Natur nach den Waffen abhold; er 4) Lex Julia Pappia Poppaea de maritandis ordinibus. s) Ingenia seculi sui Omnibus modo fovit. Recitantes et benigne et patienter audivit, nec tantum carmina et historias, sed et oratores et dialogos. Suet. Oct. 89.

7. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 70

1849 - Münster : Coppenrath
70 nerva vollenden und denselben mit ehernen Götter- und Königs- bildern ausschmücken. In einem unterirdischen Gewölbe dieses Tempels wurden auch die sibillinischen Schicksalsbücher aufbe- wahrt, in deren Besitz der König auf folgende Art gekommen sein soll. Einst kam eine unbekannte Alte zu ihm und bot ihm neun Bücher zu einem außerordentlich hohen Preise an. Weil der König sie nicht so theuer bezahlen wollte, verbrannte sie drei derselben, kam dann zum Könige zurück und verlangte die vorige Summe für die noch übrigen. Wiederum abgewiesen verbrannte sie abermals drei und erneuerte nun das Anerbieten der drei letzten unter denselben Bedingungen. Das fiel dem Könige auf, und nun fragte er seine Auguren. Man erkannte die Bücher für die Orakel der Sibille von Cumä. Tarquin kaufte sie, und die Alte verschwand. Diese Bücher, welche als ein Kleinod in den Händen des Königs und nachmals in Verwahrung des Se- nats blieben, zog man bei Bedrängnissen und Gefahren zu Rathe und wußte darin jedes Mal die dienlichsten Orakelsprüche für das Interesse des Staates zu finden. Eines Tages setzte eine furchtbare Erscheinung im königli- chen Palaste die ganze Familie in Angst und Schrecken. Eine Schlange schlüpfte aus einer hölzernen Säule und raubte das auf den Altar gelegte Opferfleisch. Bange Ahnung beunruhigte den König, und er beschloß, das Orakel zu Delphi zu Rache zu ziehen. Er schickte zwei seiner Söhne mit kostbaren Weih- geschenken dahin, und gab ihnen seiner Schwester Sohn, den L. Junius Brutus, zum Begleiter. Dieser spielte, um sein Leben zu retten, die Rolle eines Blödsinnigen, seitdem sein älte- rer Bruder vom Könige war ermordet worden. Auch er brachte dem delphischen Gotte ein Weihgeschenk, seinen hölzernen Stab nämlich, der aber einen goldenen in sich schloß — ein Sinnbild seiner selbst! Als die Jünglinge den Auftrag des Vaters vollzogen hatten, trieb sie die Neugierde, das Orakel zu befragen, wer nach dem Vater in Rom regieren würde. Derjenige — war die Antwort — welcher zuerst die Mutter küssen wird. Die Brüder beschlos- sen, hierüber das Loos entscheiden zu lassen. Brutus aber hatte den Sinn des Orakels anders aufgefaßt. Er warf sich unter dem Scheine, als wäre er über etwas gestolpert, zu Boden und

8. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 88

1849 - Münster : Coppenrath
88 Das war die erste Aussaat zu der fruchtbaren Entwickelung und Fortbildung aller übrigen Freiheiten und Rechte des Volkes. Es entstand jetzt ein geregelter Kampf mit den Patriciern um Gleichheit aller Rechte und Pflichten. Die Tribunen waren die unermüdlichen Vorkämpfer und Anführer in diesem Streite. Hat- ten sie anfangs nur den Schild vorgehalten zur Abwehr des feindlichen Angriffes, so ergriffen sie bald das Schwert selbst zum Angriffe und führten das Volk von Sieg zu Sieg, bis auch das letzte Bollwerk eingestürzt war, welches die beiden Stände bis dahin von einander getrennt hatte. §. 20. (äuvjus Marcius Coriolanus. 488. Der Erste, welcher die furchtbare Macht dieser plebejischen Schutzobrigkeit erfahren mußte, war der Patricier Eaj. Marcius, der durch die Eroberung der volskischen Stadt Eorioli sich den Beinamen Coriolanus erworben haben soll. Durch den Auszug des Volkes nach dem heiligen Berge und durch die ewigen Kriege mit den benachbarten Staaten war der Feldbau unterblieben, und dadurch eine Hungersnoth in Rom entstanden. Der Senat hatte zwar in der Umgegend einiges Getreide aufkaufen lassen; aber dieses war bei weitem nicht zureichend gewesen für den Bedarf. Endlich kamen große Schiffe voll Getreide aus Sicilien an. Hiero, der König von Syrakus, hatte hiermit der nothleidenden Stadt ein Geschenk gemacht. Nun entstand im Senate die Frage, wie mit der Austheilung desselben zu verfahren sei. Einige Se- natoren thaten den menschenfreundlichen Vorschlag, es unentgeld- lich oder doch zu einem ganz geringen Preise unter die Armen zu vertheilen. Andere aber bestanden darauf, es so theuer als möglich zu verkaufen, um das trotzige und verwegene Volk zu züchtigen. Am weitesten ging Coriolan. Er behauptete, man müsse die gegenwärtige Roth benutzen, um das Volk zu zwingen, das Tribunal wieder abzuschaffen und die auf dem heiligen Berge geschlossenen Verträge zu vernichten. Es sei besser, gar nicht zu regieren, als die Herrschaft mit dem Pöbel zu theilen. Die Tribunen, welche bei den Verhandlungen gegenwärtig waren, hörten seine freventlichen Worte. Die Zurückhaltung eines Ge- schenkes und der Mißbrauch der Roth schien ihnen ein empören- des Unrecht, und sie verklagten ihn beim Volke. Das Volk

9. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 142

1849 - Münster : Coppenrath
142 eigene Verfassung und waren zu Beiträgen an Geld und Mann- schaft verpflichtet. 4. Planzstädte (coloniae). Wie Rom früher Kolonisten aus den eroberten Städten in sich aufnahm, so verpflanzte es später aus seiner eigenen Mitte eine Menge Bürger in die neuen Eroberungen, um dieselben zu schirmen2). Die Ausfüh- rung (deductio) einer solchen Kolonie geschah nach einem Volks- beschluß auf Antrag des Senats. Die Kolonisten selbst wurden theils aus Freiwilligen genommen, theils durch das Loos bestimmt. Sie zogen, gewöhnlich dreihundert an Zahl, unter Anführung besonderer Curatoren, mit militärischem Gepränge nach der Stadt ab, in welcher sie angesiedelt werden sollten. Hier mußte man ihnen einen bestimmten Theil der Feldmark, gewöhnlich den drit- ten, abtreten. Sie bildeten hier die herrschende Klasse und stan- den zu den alten Einwohnern fast in demselben Verhältnisse, wie zu Rom die Patricier zu den Plebejern. Überhaupt stellte eine solche Kolonie ein Bild Roms im Kleinen dar. Wie in Rom zwei Consuln, so standen auch hier zwei Männer (duum viri) an der Spitze der Verwaltung. Um aber die alten Ein- wohner mit der neuen Kolonie und hiedurch mit Rom selbst en- ger zu verbinden, so ward ihnen das Recht der Ehe und des Verkehrs mit denjenigen Städten untersagt, mit welchen sie früher in Verbindung gestanden hatten. Außer den römischen Kolonien (00i. eivium Uom.) gab es and) Latinisd)e (col. Lalinae), wel- che die Römer aus Bürgern ihrer Bundesgenossen, der Latiner, stifteten. Wie die römischen Kolonisten das römische Bürgerrecht behielten, so auch die latinischen die besonderen Rechte ihrer Mutterstadt. Kurz vor dem Anfänge des zweiten punischen Krie- ges belief sich die Gesammtzahl der Kolonien auf dreiundfünfzig. Zur Zeit des Sulla entstanden auch Militär-Kolonien, zur Belohnung für verabschiedete Soldaten. 5. Freie Prüfecturen waren solche Municipien, in welche für die Rechtspflege jährlich von Rom aus ein Prüftet (praeleetus juri dicundo) geschickt wurde. Dieser besorgte in der Stadt und auf dem Gebiete desselben das gesammte Ge- 2) Coloniae non tam oppida Italiae, quam »propugnacula imperii. Cic. Rull. Ii. 27.

10. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 105

1849 - Münster : Coppenrath
105 schrei entsprang Mälius unter das Volk, abet Ahala setzte ihm nach und durchstach ihn vor den Augen der regungslosen Menge. Der Mörder entzog sich der Anklage der Tribunen durch frei- willige Verbannung. Jedoch hatte dieser Gewaltstreich nicht ganz die beabsichtigte Wirkung. Freiheit und Gleichheit blieb die Losung der Ple- bejer. Bereits im Jahre 426 kam die Entscheidung über Krieg und Frieden von dem Senat an die Nationalversammlung der Centurien. Einen noch bedeutenderen Gewinn errangen sie einige Jahre später, im Jahre 421, als bei der Vermehrung der Qu ä- storen oder Aufseher über den Staatsschatz (gerarium) von ‘ zwei auf vier, ihre Wählbarkeit auch zu dieser Magistratur durchgesetzt wurde; denn dadurch gelangten Plebejer auch in den Senat. Der Wirkungskreis der Quästoren wurde besonders er- weitert im Jahre 405, wo der Ausbruch des letzten Krieges gegen Veji Veranlassung ward zur Zahlung eines regelmäßigen Söl- des au die im Felde stehenden Bürger. Alle Kriege, welche die Römer bisher geführt hatten, wa- ren größtentheils nur Streifzüge gewesen, eben so rasch geendet als angefangen; denn lange konnte ja der Familienvater ohne wesentlichen Nachtheil seines Hausstandes nicht abwesend sein. Um aber nachdrücklicher gegen die Feinde auftreten zu können und um den Weg zu größeren Unternehmungen zu bahnen, wurde beschlossen, dem Heere einen regelmäßigen Sold zu zahlen I. Die Erhöhung der Abgaben war eine natürliche Folge hievon. Die nächste Veranlassung zu dieser Bewilligung des Soldes gab ein schwerer langwieriger Krieg gegen Veji, die größte und mächtigste Stadt Etruriens. Sie lag in der Nähe Roms, auf einer Anhöhe am rechten Ufer der Tiber. Überragende Felsen und Mauern schienen sie gegen jeden feindlichen Angriff hinrei- chend zu schirmen. Sie war eine zu gefährliche Nebenbuhlerin Noms, als daß man nicht den schon Jahrhunderte lang stets erneu- erten Kampf endlich zur Entscheidung bringen sollte. Das Volk frohlockte, als es hörte, daß ihm nunmehr seine Felddienste soll- ten bezahlt werden. Die Tribunen aber murrten gegen diese ') Ante incntionem ullam plebis tribunorumye .senatus decrevit, ut Stipendium miles de publico acciperet, cum ante id tempus de suo quis- que functus eo munere esset. Liv. Iv. 59.
   bis 10 von 164 weiter»  »»
164 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 164 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 21
1 154
2 387
3 66
4 772
5 306
6 88
7 430
8 54
9 174
10 2411
11 479
12 532
13 8
14 763
15 10
16 189
17 59
18 4
19 107
20 537
21 79
22 83
23 638
24 169
25 289
26 359
27 362
28 579
29 45
30 53
31 577
32 10
33 183
34 679
35 163
36 385
37 2156
38 90
39 164
40 86
41 88
42 317
43 581
44 39
45 649
46 356
47 127
48 283
49 28

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 10
2 3
3 10
4 35
5 0
6 3
7 5
8 24
9 19
10 0
11 0
12 1
13 6
14 0
15 9
16 10
17 36
18 0
19 6
20 8
21 1
22 1
23 13
24 2
25 11
26 4
27 0
28 4
29 0
30 3
31 7
32 7
33 0
34 4
35 1
36 80
37 2
38 3
39 4
40 4
41 12
42 3
43 2
44 3
45 25
46 2
47 1
48 0
49 0
50 0
51 1
52 3
53 2
54 11
55 11
56 1
57 10
58 0
59 17
60 4
61 2
62 0
63 27
64 3
65 3
66 2
67 3
68 23
69 11
70 0
71 16
72 37
73 4
74 8
75 4
76 9
77 6
78 0
79 2
80 5
81 0
82 4
83 2
84 0
85 5
86 5
87 4
88 3
89 4
90 4
91 0
92 42
93 0
94 19
95 3
96 5
97 0
98 45
99 0

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 2
1 2
2 0
3 7
4 1
5 9
6 0
7 5
8 2
9 9
10 5
11 3
12 2
13 0
14 0
15 2
16 4
17 1
18 0
19 4
20 0
21 0
22 9
23 0
24 0
25 1
26 1
27 2
28 0
29 4
30 2
31 1
32 0
33 14
34 0
35 0
36 0
37 3
38 0
39 75
40 2
41 0
42 0
43 13
44 3
45 1
46 1
47 2
48 0
49 1
50 11
51 4
52 17
53 0
54 3
55 1
56 0
57 1
58 3
59 22
60 4
61 0
62 26
63 2
64 3
65 2
66 7
67 2
68 0
69 0
70 0
71 2
72 0
73 14
74 0
75 6
76 4
77 2
78 2
79 1
80 8
81 15
82 1
83 0
84 0
85 0
86 0
87 0
88 0
89 0
90 0
91 2
92 0
93 0
94 0
95 0
96 0
97 2
98 6
99 7
100 3
101 0
102 4
103 18
104 0
105 1
106 0
107 2
108 1
109 0
110 5
111 0
112 2
113 7
114 7
115 3
116 2
117 0
118 0
119 0
120 2
121 2
122 3
123 1
124 2
125 0
126 7
127 8
128 1
129 4
130 0
131 4
132 0
133 0
134 0
135 0
136 10
137 0
138 0
139 0
140 2
141 1
142 7
143 8
144 8
145 27
146 6
147 4
148 1
149 2
150 3
151 0
152 2
153 0
154 9
155 6
156 8
157 1
158 1
159 0
160 1
161 0
162 16
163 5
164 0
165 13
166 3
167 2
168 1
169 2
170 2
171 2
172 2
173 11
174 0
175 15
176 2
177 39
178 0
179 2
180 1
181 0
182 14
183 20
184 1
185 0
186 1
187 1
188 4
189 1
190 0
191 4
192 1
193 0
194 5
195 0
196 3
197 0
198 0
199 1